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Fenster- und Türentausch
Kein Bauteil verliert je Quadratmeter so viel Wärme wie ein altes Fenster – und keines wird so oft falsch eingebaut. Der Tausch ist der zweitgrößte Hebel nach dem Dach, aber er ist auch die Maßnahme, die am häufigsten Folgeschäden auslöst. Diese Seite zeigt, was die Verglasung bringt, warum die Einbaulage über Erfolg oder Schimmel entscheidet, wann eine Lüftungslösung Pflicht wird und was alles mitgefördert wird.
Das Wichtigste in Kürze
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Der geförderte Zielwert liegt bei Uw = 0,95 W/(m²·K) – das bedeutet in der Praxis Dreifachverglasung.
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Der Austausch von Einfachverglasung spart rund 300 kWh je Quadratmeter Fensterfläche und Jahr, netto nach Abzug der verlorenen Solargewinne.
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Zwei- gegen Dreifachverglasung ist an der Südseite fast ein Gleichstand – nach Norden gewinnt Dreifach klar.
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Die Einbaulage und die Laibung entscheiden über Schimmel. Ein perfektes Fenster in einer kalten Laibung ist ein Schadensfall mit Ansage.
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Werden mehr als ein Drittel der Fenster getauscht, ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 Pflicht.
Was der Tausch wirklich bringt
Ein einfachverglastes Fenster aus den 1960er-Jahren hat einen U-Wert um 5,0 W/(m²·K). Zum Vergleich: Eine ungedämmte Ziegelwand liegt bei 1,4. Das Fenster verliert also je Quadratmeter dreieinhalbmal so viel wie die schlechteste Wand im Haus.
Wärmeverlust je Quadratmeter Fensterfläche und Jahr, gerechnet mit einer Gradtagzahl von 3.500 Kelvintagen.
Verglasung | Uw | Verlust je m² und Jahr |
|---|---|---|
Einfachverglasung, Holzrahmen | 5,00 | 420 kWh |
Zweifach unbeschichtet, 1980er | 2,80 | 235 kWh |
Zweifach-Wärmeschutzverglasung | 1,30 | 109 kWh |
Dreifach-Wärmeschutzverglasung | 0,90 | 76 kWh |
Die Solargewinne gehören in die Rechnung
Fenster verlieren nicht nur Wärme, sie bringen auch welche herein. Und moderne Verglasungen lassen weniger Sonne durch als alte: Der Gesamtenergiedurchlassgrad, kurz g-Wert, fällt von 0,87 bei Einfachglas auf 0,60 bei Zweifach- und 0,50 bei Dreifachverglasung. Wer nur die Verlustseite rechnet, verspricht zu viel.
Nettobilanz beim Austausch von Einfachverglasung gegen Dreifachverglasung, je m² Fensterfläche und Jahr.
Ausrichtung | weniger Verlust | weniger Solargewinn | netto |
|---|---|---|---|
Süd | 344 kWh | − 70 kWh | 274 kWh |
Ost und West | 344 kWh | − 44 kWh | 301 kWh |
Nord | 344 kWh | − 26 kWh | 318 kWh |
Der Austausch lohnt sich also in jeder Himmelsrichtung deutlich – am meisten aber nach Norden, wo ohnehin kaum Sonne hereinkommt. Das ist die Reihenfolge, die man bei einem etappenweisen Tausch beachten sollte: Nordseite zuerst, Südseite zuletzt.
Zweifach oder Dreifach?
Bei Neufenstern wird die Frage interessanter, weil sich Verlust und Gewinn fast aufheben:
Ausrichtung | Vorteil Dreifach beim Verlust | Nachteil beim Solargewinn | netto |
|---|---|---|---|
Süd | 34 kWh | − 19 kWh | nur + 15 kWh |
Ost und West | 34 kWh | − 12 kWh | + 22 kWh |
Nord | 34 kWh | − 7 kWh | + 27 kWh |
Was daraus folgt: An einer großen, unverschatteten Südfassade ist der energetische Unterschied zwischen Zwei- und Dreifachverglasung gering. Dreifach gewinnt trotzdem – nicht wegen der Energiebilanz, sondern wegen der Oberflächentemperatur. Eine Dreifachscheibe ist innen rund 2 Kelvin wärmer. Das entscheidet über Behaglichkeit am Fensterplatz, über Kaltluftabfall und über die Frage, ob unter dem Fenster überhaupt ein Heizkörper stehen muss. Für die Förderung ist die Frage ohnehin entschieden: Der geforderte Uw von 0,95 lässt sich mit Zweifachverglasung praktisch nicht erreichen.
Am Musterhaus gerechnet
22 m² Fenster, Uw von 5,00 auf 0,95
2 m² Haustür, UD von 3,20 auf 1,30
abzüglich entgangener Solargewinne
Nettoeinsparung an Heizwärme
7.480 kWh/a
320 kWh/a
− 1.430 kWh/a
rund 6.400 kWh/a
Bei einem Gaspreis von rund 12 Cent je Kilowattstunde und einem Kesselnutzungsgrad von 90 Prozent sind das grob 850 Euro im Jahr. In der Praxis kommen davon 70 bis 85 Prozent an, weil ein Teil der Wärme vorher schon durch interne Gewinne gedeckt wurde.
Verglasung: welche Werte zählen
Auf Angeboten stehen oft drei verschiedene U-Werte. Zu vergleichen ist immer nur einer:
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Ug – nur die Verglasung. Der schönste Wert, den Hersteller gerne nennen.
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Uf – nur der Rahmen. Bei alten Holzrahmen um 2,0, bei modernen Kunststoff- oder Holz-Alu-Profilen zwischen 0,9 und 1,3.
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Uw – das gesamte Fenster einschließlich Rahmen und Randverbund. Nur dieser Wert ist maßgeblich, und nur er zählt für die Förderung.
Der Unterschied ist erheblich: Eine Verglasung mit Ug 0,6 kann im Fenster bei Uw 1,1 landen, wenn Rahmen und Randverbund schlecht sind. Achten Sie deshalb auf den warmen Randverbund – der Abstandhalter zwischen den Scheiben. Aluminium leitet gut und macht den Glasrand kalt; Kunststoff- oder Edelstahlsysteme verbessern den Uw um bis zu 0,1 und verhindern Kondensat am unteren Scheibenrand.
Anforderungswerte für die geförderte Einzelmaßnahme. Maßgeblich ist die zum Antragszeitpunkt gültige Fassung der Technischen Mindestanforderungen.
Bauteil | Anforderung |
|---|---|
Fenster und Fenstertüren | Uw ≤ 0,95 W/(m²·K) |
Dachflächenfenster | Uw ≤ 1,00 W/(m²·K) |
Außentüren, Haustüren | UD ≤ 1,30 W/(m²·K) |
Die Einbaulage
Hier entscheidet sich, ob der Tausch trägt oder Schäden erzeugt. Das Fenster kann in der Wandtiefe an drei Stellen sitzen:
Lage | Sinnvoll wenn | Folge |
|---|---|---|
innen bündig | fast nie bei Sanierungen | tiefe kalte Laibung, hohes Schimmelrisiko |
im mittleren Drittel | keine Fassadendämmung geplant | Kompromiss, Laibungsdämmung zwingend |
in der künftigen Dämmebene | eine Fassadendämmung kommt – jetzt oder später | geringste Wärmebrücke, beste Oberflächentemperatur |
Der teuerste Planungsfehler beim Fenstertausch:
Wer die Fenster einbaut, ohne zu wissen, ob später eine Fassadendämmung kommt, setzt sie an die falsche Stelle. Kommt das Wärmedämmverbundsystem später, sitzt das Fenster tief in der Laibung, die Wärmebrücke bleibt, der Lichteinfall wird schlechter, und die Laibungsdämmung ist Flickwerk. Richtig ist, das Fenster vorzusetzen oder zumindest den Anschluss dafür vorzubereiten. Beim Fenstertausch kostet das fast nichts, später sehr viel.
Die drei Ebenen der Montage
Ein fachgerechter Anschluss nach den Montagerichtlinien hat drei Funktionen, die getrennt hergestellt werden müssen:
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Innen luftdicht. Verhindert, dass feuchte Raumluft in die Anschlussfuge strömt und dort auskondensiert. Das ist die Ebene, die über Bauschäden entscheidet – und die Ebene, die am häufigsten fehlt.
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In der Mitte dämmend. Die Fuge wird gedämmt, nicht nur ausgeschäumt. Bauschaum allein ist keine Abdichtung.
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Außen schlagregendicht, aber diffusionsoffen. Damit Wasser draußen bleibt und Restfeuchte nach außen entweichen kann.
Die alte Merkregel lautet: innen dichter als außen. Wird nur außen abgedichtet und innen nicht, wandert Feuchte in die Fuge und findet keinen Weg hinaus. Alle drei Ebenen sind ausdrücklich förderfähig – im Infoblatt einzeln aufgeführt als Dämmung der Einbaufuge, luftdichter Anschluss innen und schlagregendichter Anschluss außen.
Laibung und Rollladenkasten
Das beste Fenster nützt wenig, wenn es von kalten Bauteilen umgeben ist. Nach dem Tausch ist die Scheibe warm – die kälteste Stelle im Raum wandert damit an die Laibung.
Die Anforderung der DIN 4108-2 verlangt einen Temperaturfaktor von mindestens 0,70, entsprechend 12,6 °C Oberflächentemperatur bei 20 °C innen und −5 °C außen. Eine ungedämmte Laibung in einer Massivwand liegt typischerweise zwischen 0,55 und 0,62 – also darunter. Mit zwei bis drei Zentimetern Laibungsdämmung und einer Überdeckung des Blendrahmens steigt der Wert auf 0,70 bis 0,75.
Zwei bis drei Zentimeter klingen wenig. Sie wirken so stark, weil sie den Weg der Wärme um die Ecke verlängern – nicht weil sie viel dämmen.
Der Rollladenkasten
In Bauten der 1960er- und 70er-Jahre sitzt der Kasten in der Wandebene, ist meist ungedämmt und über den Gurtdurchlass direkt mit der Außenluft verbunden. Er ist damit gleichzeitig die stärkste Wärmebrücke und die größte Leckage im Raum. Beim Fenstertausch gehört er zwingend mit bearbeitet – entweder durch Dämmung und Abdichtung des vorhandenen Kastens oder durch Ersatz. Beides ist förderfähig.
Die Lüftungspflicht – und warum sie sinnvoll ist
Werden mehr als ein Drittel der Fenster eines Gebäudes ausgetauscht, ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erforderlich. Das ist keine Formalie, sondern folgt aus der Bauphysik.
Ein altes einfachverglastes Fenster erfüllte zwei Aufgaben, die niemand bestellt hatte: Es war mit rund 3,8 °C Scheibentemperatur die kälteste Fläche im Raum und hat die Feuchte aus der Luft dort auskondensiert – sichtbar und harmlos. Und es war undicht, hat also dauerhaft gelüftet.
Nach dem Tausch fällt beides weg. Die Scheibe liegt bei rund 17 °C, es kondensiert nichts mehr, und die Fuge lüftet nicht mehr. Die Feuchte bleibt im Raum – und schlägt sich an der nächstkälteren Fläche nieder. Das ist die Laibung, die Raumecke oder die Wand hinter dem Schrank.
Raumluftfeuchte | erforderliche Oberflächentemperatur | erforderlicher Temperaturfaktor |
|---|---|---|
45 % | 11,2 °C | 0,65 |
50 % | 12,6 °C | 0,70 |
55 % | 14,1 °C | 0,76 |
60 % | 15,6 °C | 0,82 |
Zehn Prozentpunkte mehr Raumluftfeuchte kosten rund drei Kelvin erforderliche Oberflächentemperatur. Die Wand hat sich nicht verändert – die Anforderung an sie ist gestiegen.
Der Feuchteschutz muss dabei nutzerunabhängig sichergestellt sein, also auch dann funktionieren, wenn die Bewohner zwei Wochen verreist sind. Fensterlüftung erfüllt das nicht. Je nach Ausgangslage reichen Fensterfalzlüfter oder Außenwandluftdurchlässe; wo mehr nötig ist, kommen dezentrale Geräte mit Wärmerückgewinnung infrage. Näheres auf der Seite zur Gebäudetechnik und Lüftung.
Praktisch angenehm: Fensterlüfter, Außenwandluftdurchlässe und sogar in der Fensterbank integrierte Geräte sind als Teil der Fenstermaßnahme förderfähig.
Ertüchtigen statt austauschen
Nicht jedes alte Fenster muss raus. Bei erhaltenswerten Fenstern – Kastenfenster, Sprossenfenster, Denkmalschutz – ist die Ertüchtigung ausdrücklich förderfähig. Dazu zählen:
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Neuverglasung einschließlich Entsorgung der Altverglasung
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Überarbeitung von Rahmen und Flügeln, bei Bedarf mit Aus- und Wiedereinbau
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Herstellung von Gang- und Schließbarkeit
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Erneuerung oder Einbau von Dichtungen, etwa Falz- oder Lippendichtungen
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Verbesserung der Fugendichtheit und der Schlagregendichtheit
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Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz – dafür gibt es einen eigenen Leitfaden des Verbands Fenster und Fassade
Ein gut ertüchtigtes Kastenfenster erreicht U-Werte um 1,3 bis 1,6. Das ist kein Neubauniveau, aber gegenüber 5,0 eine Verbesserung um mehr als zwei Drittel – bei erhaltener Substanz und ohne den Eingriff in die Fassade.
Sonnenschutz und Einbruchschutz
Sommerlicher Wärmeschutz
Gefördert wird ausschließlich außenliegender Sonnenschutz nach DIN 4108-2, Tabelle 7, Zeilen 3.1 bis 3.3:
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Fensterläden und Rollläden
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Jalousien und Raffstores
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Markisen, die parallel zu Fenstern in der thermischen Hülle verlaufen
Innenliegende Lösungen – Rollos, Plissees, Innenjalousien – sind nicht förderfähig. Physikalisch auch folgerichtig: Die Wärme ist dann bereits im Raum. Sonnenschutz im Scheibenzwischenraum ist im Zusammenhang mit der Einzelmaßnahme Fenster förderfähig, sofern das Fenster den geforderten U-Wert erreicht.
Eine Erleichterung, die man kennen sollte: Werden Sonnenschutzvorrichtungen an Fenstern angebracht, die im Rahmen der Einzelmaßnahme Fenstertausch erneuert werden, besteht keine Nachweispflicht für den sommerlichen Wärmeschutz. Als eigenständige Einzelmaßnahme dagegen ist der Nachweis nach DIN 4108-2 zu führen.
Einbruchschutz
Ein Punkt, der die Entscheidung oft erleichtert: Einbruchhemmende Fenster und Türen der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser sind mitgefördert – ausdrücklich auch ohne Nachweis über die Festigkeit der umgebenden Wände. Ebenso Pilzkopfverriegelungen, abschließbare Griffe, Sicherheitsverglasung, Mehrfachverriegelungen und Nachrüstsysteme nach DIN 18104.
Was mitgefördert wird und was nicht
Die Liste rund um Fenster und Türen ist lang. Alles Folgende zählt zur geförderten Maßnahme:
Bereich | Förderfähig |
|---|---|
Bauteile | Austausch, Ertüchtigung und erstmaliger Einbau von Fenstern, Fenstertüren und Außentüren; Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster; Neuverglasung samt Entsorgung der Altverglasung |
Türen | Hauseingangstüren und andere Außentüren in der thermischen Hülle; im Mehrfamilienhaus auch Wohnungseingangstüren zum unbeheizten Treppenhaus, Türen zum unbeheizten Keller oder Dachboden sowie Bodenklappen zum unbeheizten Dachboden |
Anschluss | Dämmung der Einbaufuge, luftdichter Anschluss innen, schlagregendichter Anschluss außen, Abdichtung der Fugen |
Umgebung | Einbau neuer oder Erneuerung der Fensterbänke; Einbau neuer sowie Dämmung und Ertüchtigung vorhandener Rollladenkästen; Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion einschließlich Dämmung von Heizkörpernischen |
Lüftung | Fensterlüfter, Außenwandluftdurchlässe und in der Fensterbank integrierte Geräte |
Sonnenschutz | Erstmaliger Einbau oder Erneuerung von Rollläden und anderen außenliegenden Vorrichtungen; Sonnenschutz im Scheibenzwischenraum; Systeme zur optimierten Tageslichtversorgung |
Sicherheit | Einbruchhemmung ab RC2; Ab- und Durchsturzsicherung nach DIN 18008-4; Fensterstangen zur Absturzsicherung |
Heizung | Erneuerung des Heizkörpers, wenn durch größere Fenster die Brüstungshöhe sinkt |
Sonstiges | Fest eingebaute Fliegengitter; Maßnahmen zur Schalldämmung; Schutz vor Wetterextremen einschließlich Bauelementen gegen Überschwemmung; notwendige Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster; notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich |
Dazu die allgemeinen Umfeldmaßnahmen: Gerüst und Baustelleneinrichtung, Entsorgung einschließlich Schadstoffen sowie die Wiederherstellung von Innenoberflächen – bei Fenstern typischerweise Putz- und Malerarbeiten an den Laibungen.
Nicht förderfähig sind alle innenliegenden Sonnenschutzvorrichtungen, außenliegender Sonnenschutz, der nicht parallel zur Fensterebene verläuft, sowie Vordächer, Markisen quer zur Fensterebene, freistehende Lamellendächer und Pergolen, wenn sie als Sonnenschutz beantragt werden.