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Förderung der energetischen Sanierung: KfW, BAFA oder Steuerbonus
Sichern Sie sich die Förderung, die zu Ihrem Projekt passt.
Planen Sie die Sanierung einzelner Bauteile an Ihrem Haus? Ob neues Dach, moderne Fenster oder Heizungsoptimierung: Ich übersetze den Bürokratie-Dschungel der Bundesförderung für effiziente Gebäude in bares Geld auf Ihrem Konto.
Förderung für effiziente Gebäude
Es gibt drei Wege, und sie schließen sich nicht aus. Wer sie richtig kombiniert, holt bei einer typischen Sanierung rund ein Drittel der Investition zurück. Wer sich für einen entscheidet, weil er die anderen nicht kennt, verschenkt vierstellige Beträge. Diese Seite ordnet die drei Wege ein und zeigt, welche Kombination erlaubt ist – die Details stehen auf den verlinkten Unterseiten.
Das Wichtigste in Kürze
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Heizungstausch immer über die KfW. Dort liegen die Sätze um ein Vielfaches über allem anderen.
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Gebäudehülle: BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus – der Unterschied ist kleiner, als man denkt, und hängt an Ihrer Steuerschuld.
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Kombinieren ist erlaubt, solange es nicht dieselbe Maßnahme betrifft.
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Nicht kombinierbar: Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus. Hier gilt entweder – oder für das ganze Vorhaben.
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Der Fördermix schlägt in unserem Musterhaus jeden reinen Weg – um bis zu 7.000 Euro.
Die drei Wege auf einen Blick
Die Förderwege im Vergleich. Alle Sätze Stand August 2026.
Was sich kombinieren lässt
Die Regel ist einfacher, als sie aussieht: Für dieselbe Maßnahme immer nur ein Weg. Für verschiedene Maßnahmen am selben Haus dürfen es verschiedene sein.
Kombinationsmatrix. „Ja" heißt: für unterschiedliche Maßnahmen zulässig.
Dazu drei Regeln, die man kennen muss:
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Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus – nicht beides. Für ein Sanierungsvorhaben müssen Sie sich entscheiden, ob alle Maßnahmen über die Einzelmaßnahmenförderung oder über die systemische Förderung laufen.
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Heizungsoptimierung vor Heizungstausch. Die BAFA-Heizungsoptimierung und die KfW-Heizungsförderung lassen sich nicht für dieselbe Maßnahme kombinieren, und die Optimierung muss abgeschlossen sein, bevor der Antrag für den neuen Wärmeerzeuger gestellt wird.
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Der Ergänzungskredit geht immer dazu. Zusätzlich zum Zuschuss ist ein zinsvergünstigter KfW-Ergänzungskredit möglich, mit Zinsverbilligung für Haushalte unterhalb einer Einkommensgrenze. Er ist kein Zuschuss, sondern eine Finanzierung.
Was der Steuerbonus zusätzlich ausschließt:
§ 35c ist auch dann versperrt, wenn für dieselbe Maßnahme der Handwerkerbonus nach § 35a genutzt wird, wenn die Aufwendungen schon als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt wurden – oder wenn ein zinsverbilligtes Darlehen dafür in Anspruch genommen wird. Wer den Ergänzungskredit nimmt, verbaut sich damit den Steuerbonus für diese Maßnahme.
Die Entscheidung in vier Fragen
Bei allen BAFA-Modulen ist die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten keine Option, sondern Fördervoraussetzung – und muss vor der Antragstellung erfolgen.
Wohnen Sie selbst im Haus?
Wenn nein, entfällt der Steuerbonus vollständig. Bei Vermietung sind die Kosten ohnehin Werbungskosten – ein anderer, oft günstigerer Weg. Es bleiben BAFA und KfW..
Wie hoch ist Ihre festgesetzte Einkommensteuer?
Der Steuerbonus wird nicht ausgezahlt. Er nutzt nur, wenn in jedem der drei Jahre genug Steuer anfällt. Ein Blick in den letzten Bescheid entscheidet das in fünf Minuten.
Geht es um die Heizung oder um die Hülle?
Heizung: KfW, ohne zu rechnen. Hülle: BAFA oder Steuerbonus – hier lohnt der Vergleich.
Wollen Sie das ganze Haus auf einmal sanieren?
Wenn ja, prüfen Sie zusätzlich die Effizienzhaus-Förderung. Sie liefert höhere Sätze und einen zinsgünstigen Kredit, schließt aber die Einzelmaßnahmenförderung für dieses Vorhaben aus.
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Die Reihenfolge der Anträge
Die Reihenfolge ist kontraintuitiv und deshalb die häufigste Fehlerquelle. Der Vertrag kommt vor dem Antrag – aber unter einer Bedingung.
1. Sanierungsfahrplan zuerst
Er wird selbst mit 50 Prozent bezuschusst, verdoppelt die Höchstgrenzen bei den BAFA-Einzelmaßnahmen, öffnet den iSFP-Bonus und ist ab 2027 Voraussetzung für den neuen Bonus für besonders schlechte Gebäude. Zum iSFP.
2. Heizungsoptimierung, falls geplant
Sie muss abgeschlossen sein, bevor der Antrag für den neuen Wärmeerzeuger gestellt wird. Wer Heizkörper oder eine Flächenheizung darüber fördern lassen will, macht das jetzt.
3. Förderwege zuordnen
Welche Maßnahme läuft über welchen Weg? Diese Entscheidung ist nach der ersten Unterschrift nicht mehr frei.
4. Verträge mit aufschiebender Bedingung schließen
Für alle Zuschussmaßnahmen. Bei den Maßnahmen, die über den Steuerbonus laufen, ist das nicht nötig – dort gibt es keinen Antrag.
5. Anträge stellen
BAFA und KfW getrennt, jeweils mit den technischen Nachweisen. Erst danach beginnen.
6. Umsetzen, nachweisen, abrechnen
Verwendungsnachweise fristgerecht einreichen; die Belege für den Steuerbonus für die Steuererklärung sammeln.
Wie ich Sie unterstütze
Die Zuordnung der Maßnahmen zu den Förderwegen ist eine Rechenaufgabe – und sie muss vor der ersten Beauftragung gelöst sein.
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Fördercheck: Welcher Weg bringt bei Ihrem Vorhaben wie viel, und was ist kombinierbar?
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Sanierungsfahrplan als Grundlage für Reihenfolge, Boni und Höchstgrenzen.
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Technische Nachweise: Projektbeschreibung vor dem Antrag, Projektnachweis danach.
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Baubegleitung – selbst mit 50 Prozent gefördert oder zur Hälfte steuerlich absetzbar.
Die technische Seite der Maßnahmen und ihre sinnvolle Reihenfolge stehen auf der Seite zur energetischen Sanierung.
Welcher Fördermix passt zu Ihnen?
Drei Angaben genügen für eine belastbare erste Einschätzung: geplante Maßnahmen, ungefähres Budget und ob Sie selbst im Haus wohnen. Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir die Wege gegeneinander – bevor der erste Vertrag unterschrieben ist. Ich arbeite als dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte in Dortmund und dem östlichen Ruhrgebiet.
Oder direkt: +49 151 25709234 · info@eerappen.de
Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.