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BAFA Förderung für Sanierung in Dortmund

Gebäudetechnik und Lüftung: was gefördert wird – und was nicht

Eine kurze Diskussion über die Förderung und Technik von Lüftungssystemen, Flächenheizung und der Heizungsoptimierung

Gebäudetechnik und Lüftung: was gefördert wird – und was nicht

Bei der Anlagentechnik liegt der Unterschied zwischen einem guten und einem teuren Förderantrag selten im Wärmeerzeuger. Er liegt in dem, was drumherum abgerechnet werden darf: Durchbrüche, Estrich, Bodenbeläge, Entsorgung, Gerüst, Wiederherstellung. Diese Seite zeigt, welche Maßnahmen der Anlagentechnik förderfähig sind, welche Umfeldmaßnahmen dazugehören und unter welchen Bedingungen – und wann zentrale oder dezentrale Lüftung technisch die richtige Wahl ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine reine Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnung ist als Einzelmaßnahme förderfähig – erfüllt aber die EE-Klasse beim Effizienzhaus nicht. Dort ist Wärmerückgewinnung Pflicht.

  • Zentrale, dezentrale und gemischte Systeme sind gleichermaßen förderfähig. Die Entscheidung fällt über Platz, Bauzustand und Bewohnbarkeit – nicht über die Förderung.

  • Bei einer Flächenheizung sind Estrich, Trittschalldämmung und Bodenbeläge mit förderfähig – aber nur im Zusammenhang mit einem geförderten Wärmeerzeuger.

  • Heizungsoptimierung ist an harte Bedingungen geknüpft: höchstens fünf Wohneinheiten, Wärmeerzeuger mindestens zwei Jahre alt, bei fossilen Anlagen höchstens zwanzig.

  • Zu den Umfeldmaßnahmen zählen Gerüst, Entsorgung inklusive Schadstoffe und die Wiederherstellung von Innenoberflächen.

Zentral oder dezentral lüften?

Die Frage wird meist zu früh gestellt. Zuerst steht das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 – und das ist keine Kür: Werden mehr als ein Drittel der Fenster getauscht, ist es ohnehin erforderlich. Erst wenn feststeht, welcher Luftvolumenstrom wo gebraucht wird, lässt sich über die Bauart entscheiden.

 

Der zweite Punkt vorweg: Nach einer Fenster- oder Fassadensanierung ist Lüftung kein Komfortthema mehr. Das Gebäude ist dichter, die Feuchte muss raus, und der Feuchteschutz nach DIN 1946-6 ist Schimmelprävention. Wer die Hülle dichtmacht und die Lüftung offenlässt, verlagert das Problem nur.

Zentrale Anlage

  • höchste Wärmerückgewinnungsgrade

  • ein Gerät, ein Filterwechsel, zentrale Wartung

  • Schalldämpfung planbar

  • gleichmäßige Luftführung über Zu- und Abluftzonen

  • braucht Kanalnetz, Schächte und einen Technikraum

  • im bewohnten Zustand kaum nachrüstbar

  • Hygienewartung muss zugänglich sein

Dezentrale Geräte

  • kein Kanalnetz nötig

  • im bewohnten Zustand nachrüstbar

  • raumweise möglich, auch nur dort, wo es klemmt

  • geringere Investition, geringerer Eingriff

  • Rückgewinnungsgrade meist niedriger als zentral

  • Filterwechsel an jedem Gerät

  • Kernbohrungen brauchen bei geplantem WDVS ein sauberes Detail

Eine typische Entscheidungsregel

 

Zentral, wenn die Decken ohnehin offen sind, der Estrich raus muss oder das Dachgeschoss neu ausgebaut wird. Dann bekommt man die Kanäle unter, und die bessere Anlage kostet fast nur den Gerätepreis.

 

Dezentral, wenn das Haus bewohnt bleibt und schrittweise saniert wird. Typischer Einstieg: Schlafzimmer und Bad, also die Räume, in denen nach dem Fenstertausch zuerst Kondensat auftritt.Mischformen sind ausdrücklich zulässig – und im Altbau oft die beste Lösung. Zentrale Anlage im neu ausgebauten Dachgeschoss, dezentrale Geräte im bewohnten Erdgeschoss.

Was drumherum mit abgerechnet werden darf

 

Diese Liste ist der Grund, warum Angebote und Förderantrag oft nicht zusammenpassen – vieles davon steht beim Handwerker unter „Nebenleistungen“:

Bereich
Förderfähig
Bau
Wand- und Durchbrucharbeiten, Herstellung und Verschluss von Wand- und Deckendurchbrüchen inklusive Dämmung, Einbringe- und Revisionsöffnungen
Luftführung
Luftdurchlässe und Luftleitungen, Maßnahmen für Außenluft- und Fortluftelemente
Technikraum
Bauliche Maßnahmen am Raum für die Lüftungszentrale; Errichtung eines separaten, schallgedämmten Raums einschließlich der Erfordernisse für die regelmäßige Hygienewartung
Schall
Maßnahmen zur Schalldämmung
Elektro
Elektroanschlüsse, unmittelbar mit der Anlagentechnik verbundene elektrische Infrastruktur
Oberflächen
Verkleidungen, notwendige Maler- und Putzarbeiten (gegebenenfalls anteilig)
Ergänzungen
Erdwärmetauscher, Solar-Luftkollektoren, Heizregister; ergänzend eine Brauchwasserwärmepumpe, die Ab- oder Fortluft als Wärmequelle nutzt
Nachweise
Luftdichtheitsmessung, Messung des Leckluftvolumenstroms
Inbetriebnahme
Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung der Betreiber
Nachlaufend
Inspektion, Wartung und Garantieverlängerung bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs nach Einreichen des Verwendungsnachweises – sofern im Voraus bezahlt und per Rechnung belegt

Technische Anforderungen an die Lüftungsanlage

 

  • Verbindlich sind die Technischen Mindestanforderungen in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung. Die folgenden Punkte fassen zusammen, wie die Nachweise geführt werden.

 

  • Kennwerte des Geräts. Maßgeblich sind der Wärmebereitstellungsgrad η_WBG in Prozent und die spezifische elektrische Leistungsaufnahme P_el,Vent in W/(m³/h). Beide Werte sind der bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik zu entnehmen. Ob die Werte ausreichen, richtet sich nach den Technischen Mindestanforderungen.

  • Alternativer Nachweis. Die Anforderungen gelten als gleichwertig erfüllt, wenn die Anlage einen spezifischen Energieverbrauch von SEV < −26 kWh/(m²·a) nach der Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 aufweist. Das entspricht der SEV-Klasse B bei durchschnittlichem Klima.

  • Kompaktgeräte mit Abluftwärmepumpe. Sie sind förderfähig, wenn sie einen ETAs-Wert von mindestens 140 Prozent erreichen. Bezugsbedingungen in Anlehnung an die Verordnung (EU) Nr. 813/2013 sind durchschnittliche Klimaverhältnisse mit Referenzstandort Straßburg und Niedertemperatur-Anwendung bei 35 °C; bei luftheizenden Wärmepumpen gilt abweichend eine Raumlufttemperatur von 20 °C.

  • Einregulierung und Nachweis. Bei Erneuerung oder Erstinstallation raumlufttechnischer Anlagen sind die planmäßigen Luftvolumenströme einzustellen. Über die Einstellung der Sollwerte ist ein messtechnischer Nachweis nach EN 12599 zu führen.

Flächenheizung und Wärmeübergabe

Hier steckt der Posten, den die wenigsten Eigentümer auf dem Schirm haben.

Bei Flächenheizungen sind Decken-, Fußboden- und Wandheizungen förderfähig – einschließlich Trittschalldämmung, Estrich, Putzarbeiten, Bodenbeläge und Wandverkleidung. Bei einer Wärmepumpen-Sanierung mit neuer Fußbodenheizung im Erdgeschoss heißt das: Estrich raus, Dämmung, Rohre, neuer Estrich, neuer Bodenbelag – alles in der Bemessungsgrundlage. Das verschiebt die Wirtschaftlichkeitsrechnung erheblich.

Wann die Flächenheizung förderfähig ist – und wann nicht

Situation
Förderfähig?
Im Zusammenhang mit einem geförderten Wärmeerzeuger, etwa beim Einbau einer Wärmepumpe
Ja – als Teil der Wärmeverteilung und Wärmeübergabe
Im Rahmen einer Effizienzhaus-Sanierung, wenn für die Zielerreichung erforderlich
Ja
Als Einzelmaßnahme über die Heizungsoptimierung, ohne neuen Wärmeerzeuger
Ja – der erstmalige Einbau von Flächenheizsystemen ist ausdrücklich aufgeführt, allerdings mit engeren Bedingungen (siehe unten)
Zusammen mit einer nicht förderfähigen Anlage, etwa einer Gasheizung
Nein – auch alle vorbereitenden Maßnahmen sind dann ausgeschlossen
Sanitärobjekte im selben Bad – Wanne, Dusche, Waschbecken
Nein – Sanitäreinrichtungen sind in der Einzelmaßnahmen-Förderung ausgeschlossen

Zwei Wege zur geförderten Flächenheizung – und sie unterscheiden sich

 

Das ist der Punkt, an dem viele Beratungen ungenau werden: Die Flächenheizung ist über zwei verschiedene Fördertatbestände erreichbar, und die Bedingungen sind nicht dieselben.

Description
Mit gefördertem Wärmeerzeuger oder im Effizienzhaus
Heizungsoptimierung als Einzelmaßnahme
Umfang
Flächenheizungen allgemein – Decken-, Fußboden- und Wandheizung
nur der erstmalige Einbau von Flächenheizsystemen und Heizleisten
Temperatur­bedingung
keine gesonderte Vorgabe für die Flächenheizung
System-Vorlauftemperatur ≤ 35 °C
Estrich, Trittschalldämmung
förderfähig
förderfähig
Rohrleitungen
förderfähig
Anpassung oder Erneuerung förderfähig
Putzarbeiten
förderfähig
förderfähig bei Wandheizung
Bodenbeläge, Wandverkleidung
förderfähig
nicht aufgeführt
Voraussetzung an den Bestand
geförderter Wärmeerzeuger bzw. Effizienzhaus-Ziel
höchstens 5 Wohneinheiten, Wärmeerzeuger ≥ 2 Jahre, bei fossiler Versorgung ≤ 20 Jahre, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B

Die Alternative ohne Bodenaufbau

Nicht jeder Altbau verträgt einen neuen Estrich – Aufbauhöhe, Türanschlüsse, Statik. Mitgefördert sind deshalb auch Niedertemperatur-Heizkörper und Heizleisten in jeglicher Bauausführung, ausdrücklich auch Gebläsekonvektoren. Bedingung ist, dass sie eine Vorlauftemperatur von höchstens 55 °C ermöglichen.

Ob das reicht, entscheidet keine Faustregel, sondern die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 – und zwar für den Zustand nach der geplanten Dämmung. Häufig zeigt sich, dass die vorhandenen Heizkörper nach der Hüllsanierung ausreichen, weil sie ursprünglich großzügig dimensioniert wurden. Das spart einen kompletten Gewerkeblock.

Weiteres in der Wärmeverteilung

  • Leitungen und Komponenten zum Anschluss des Wärmeerzeugers bis zum Heizkreisverteiler

  • hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems

  • voreinstellbare und automatisierte Thermostatventile, Strangdifferenzdruckregler

  • hocheffiziente Umwälz- und Zirkulationspumpen nach den geltenden Ökodesign-Anforderungen

  • Volumenstromregelung in Einrohrsystemen, Umbau von Einrohr- auf Zweirohrsysteme

  • Umstellung von Einzel- oder Etagenheizung auf eine zentrale Heizung

  • Wärmedämmung von Rohrleitungen und wärmeverlustbehafteten Komponenten

  • Anlagen zur Heizungswasseraufbereitung – Entgasung, Entsalzung, Enthärtung, Kalkschutz

  • Wärmeübergabestationen und Rohrnetz beim Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

Heizungsoptimierung: förderfähige und nicht förderfähige Themen

Die Optimierung einer bestehenden Anlage ist die günstigste Maßnahme im ganzen Katalog – aber der Zugang ist an harte Kriterien geknüpft, die im Beratungsgespräch früh geklärt werden müssen

Bei Flächenheizungen sind Decken-, Fußboden- und Wandheizungen förderfähig – einschließlich Trittschalldämmung, Estrich, Putzarbeiten, Bodenbeläge und Wandverkleidung. Bei einer Wärmepumpen-Sanierung mit neuer Fußbodenheizung im Erdgeschoss heißt das: Estrich raus, Dämmung, Rohre, neuer Estrich, neuer Bodenbelag – alles in der Bemessungsgrundlage. Das verschiebt die Wirtschaftlichkeitsrechnung erheblich.

Wann die Flächenheizung förderfähig ist – und wann nicht

Kriterium
Anforderung
Gebäudegröße
Wohngebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten; Nichtwohngebäude bis 1.000 m²
Alter der Wärmeerzeuger
alle Wärmeerzeuger mindestens 2 Jahre alt; bei fossiler Brennstoffversorgung zusätzlich höchstens 20 Jahre
Hydraulischer Abgleich
Voraussetzung ist ein abgeglichenes System nach Verfahren B oder einem anerkannt gleichwertigen Verfahren – für die gesamte Anlage, nicht nur eine Wohneinheit
Luftheizende Systeme
Einregulierung der Luftvolumenströme

FÖRDERFÄHIG – HEIZUNGSOPTIMIERUNG

  • Analyse des Ist-Zustands

  • Hydraulischer Abgleich

  • Einstellung der Heizkurve

  • Hocheffizienzpumpen: Nassläufer und Zirkulation mit EEI kleiner gleich 0,2, Trockenläufer mit IE4 und MEI größer gleich 0,6

  • Voreinstellbare und automatisierte Thermostatventile

  • Einzelraumtemperaturregler

  • Strangregulierventile, Differenzdruckregler, Volumenstromregler

  • Separate Mess-, Regel- und Steuerungstechnik samt Benutzerinterfaces

  • Umbau des Verteilsystems zur Systemtemperaturreduzierung, etwa Schließen von Bypässen

  • Umbau von Ein- auf Zweirohrsysteme

  • Nachträgliche Dämmung ungedämmter Wärmeverteilleitungen

  • Rohrinnensanierung

  • Aufrüstung eines Niedertemperaturkessels zum Brennwertkessel inklusive Schornsteinanpassung

  • Erstmaliger Einbau von Flächenheizsystemen und Heizleisten mit Vorlauftemperatur bis 35 Grad, inklusive Estrich, Trittschalldämmung, Rohrleitungen, bei Wandheizung Putzarbeiten

  • Austausch von Heizkörpern gegen Niedertemperaturheizkörper mit Vorlauftemperatur bis 55 Grad

  • Austausch einzelner kritischer Heizkörper zur Systemtemperaturreduzierung

  • Smart-Metering-Systeme ohne Endgeräte

  • Wärmemengenzähler

  • Energieeffizienzfördernde Regelung in einer Übergabestation

  • Montage, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung

  • Elektrische Infrastruktur, die unmittelbar mit der Anlagentechnik verbunden ist

FÖRDERFÄHIG – RUND UM EINEN GEFÖRDERTEN WÄRMEERZEUGER

  • Errichtung, Sanierung oder Umgestaltung eines Heiz- oder Technikraums

  • Lagerräume und Silos für Biomasse

  • Abgassysteme und Schornsteine im Zusammenhang mit dem beantragten Wärmeerzeuger

  • Steigstränge inklusive Verkleidung

  • Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks

  • Ausbau alter Wärmeerzeuger einschließlich Entsorgung von Schadstoffen und Sonderabfällen

  • Flächenheizungen inklusive Estrich, Trittschalldämmung, Putzarbeiten und Bodenbelägen

  • Efficiency Smart Home: Smart-Meter, Systemtechnik, Schalttechnik, Energiemanagement inklusive Einregulierung

  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags erneuerbarer Energien

FÖRDERFÄHIG – UMFELDMASSNAHMEN

Nur in Verbindung mit einer geförderten Maßnahme, gegebenenfalls anteilig

  • Baustelleneinrichtung: Bautafel, Schilder, Absperrungen, Baustellensicherung

  • Rüstarbeiten: Gerüst, Schutzbahnen, Fußgängerschutztunnel, Bauaufzüge

  • Baustoffuntersuchung

  • Bautechnische Voruntersuchungen, etwa zum Aufbau der Gebäudehülle

  • Deinstallation, Ausbau und Entsorgung von Altanlagen

  • Entsorgung von Bauteilen und Baustoffen einschließlich Schadstoffen und Sonderabfällen

  • Wiederherstellung von Innenoberflächen: Decken-, Wand- und Bodenbeläge, Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett, Malerarbeiten

  • Bei Wohnungseigentümergemeinschaften: Verwaltungskosten für Beschlussfassung, Antragstellung und Abwicklung

  • Objektplanung, Fachplanung, Gutachten und Beratungsleistungen als Baunebenkosten, sofern getrennt ausgewiesen und nicht bereits über die Fachplanungsförderung beantragt

NICHT FÖRDERFÄHIG

  • Einbau oder Austausch von Wärmeerzeugern innerhalb der Heizungsoptimierung, das ist ein Heizungstausch mit eigenem Antrag

  • Bodenbeläge bei einer Flächenheizung über die Heizungsoptimierung, diese gibt es nur beim Weg über den Wärmeerzeuger

  • Ersatz einer bereits vorhandenen Flächenheizung, gefördert ist nur der erstmalige Einbau

  • Vorbereitende Maßnahmen zur Herrichtung oder Erschließung des Grundstücks

  • Maßnahmen an Außenanlagen und Freiflächen

  • Alles, was zur Errichtung oder zum Betrieb einer nicht förderfähigen Anlage gehört, etwa einer Gasheizung

  • Baunebenkosten, die sich auf nicht mitgeförderte Maßnahmen beziehen

  • Bei Eigenleistung: Arbeitskosten sowie Materialien für Umfeldmaßnahmen

  • Gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Teilen

  • Eigenbauanlagen und Prototypen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden

  • Lüftungsanlagen, die nicht vorrangig der Konditionierung von Aufenthaltsräumen dienen

  • Sanitäreinrichtungen

  • Behördliche Genehmigungen

  • Arbeitskosten bei Eigenleistungen

Welche Anlagentechnik passt zu Ihrem Haus?

Ob zentrale oder dezentrale Lüftung, ob Flächenheizung nötig ist und welche Umfeldmaßnahmen in den Antrag gehören – das entscheidet sich an Ihrem Gebäude, nicht an Faustregeln. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, was sinnvoll ist und welcher Förderweg dazu passt.

Häufige Fragen zur Geäudetechnik

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