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Gebäudetechnik und Lüftung: was gefördert wird – und was nicht
Bei der Anlagentechnik liegt der Unterschied zwischen einem guten und einem teuren Förderantrag selten im Wärmeerzeuger. Er liegt in dem, was drumherum abgerechnet werden darf: Durchbrüche, Estrich, Bodenbeläge, Entsorgung, Gerüst, Wiederherstellung. Diese Seite zeigt, welche Maßnahmen der Anlagentechnik förderfähig sind, welche Umfeldmaßnahmen dazugehören und unter welchen Bedingungen – und wann zentrale oder dezentrale Lüftung technisch die richtige Wahl ist.
Das Wichtigste in Kürze
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Eine reine Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnung ist als Einzelmaßnahme förderfähig – erfüllt aber die EE-Klasse beim Effizienzhaus nicht. Dort ist Wärmerückgewinnung Pflicht.
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Zentrale, dezentrale und gemischte Systeme sind gleichermaßen förderfähig. Die Entscheidung fällt über Platz, Bauzustand und Bewohnbarkeit – nicht über die Förderung.
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Bei einer Flächenheizung sind Estrich, Trittschalldämmung und Bodenbeläge mit förderfähig – aber nur im Zusammenhang mit einem geförderten Wärmeerzeuger.
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Heizungsoptimierung ist an harte Bedingungen geknüpft: höchstens fünf Wohneinheiten, Wärmeerzeuger mindestens zwei Jahre alt, bei fossilen Anlagen höchstens zwanzig.
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Zu den Umfeldmaßnahmen zählen Gerüst, Entsorgung inklusive Schadstoffe und die Wiederherstellung von Innenoberflächen.
Zentral oder dezentral lüften?
Die Frage wird meist zu früh gestellt. Zuerst steht das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 – und das ist keine Kür: Werden mehr als ein Drittel der Fenster getauscht, ist es ohnehin erforderlich. Erst wenn feststeht, welcher Luftvolumenstrom wo gebraucht wird, lässt sich über die Bauart entscheiden.
Der zweite Punkt vorweg: Nach einer Fenster- oder Fassadensanierung ist Lüftung kein Komfortthema mehr. Das Gebäude ist dichter, die Feuchte muss raus, und der Feuchteschutz nach DIN 1946-6 ist Schimmelprävention. Wer die Hülle dichtmacht und die Lüftung offenlässt, verlagert das Problem nur.
Zentrale Anlage
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höchste Wärmerückgewinnungsgrade
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ein Gerät, ein Filterwechsel, zentrale Wartung
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Schalldämpfung planbar
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gleichmäßige Luftführung über Zu- und Abluftzonen
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braucht Kanalnetz, Schächte und einen Technikraum
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im bewohnten Zustand kaum nachrüstbar
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Hygienewartung muss zugänglich sein
Dezentrale Geräte
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kein Kanalnetz nötig
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im bewohnten Zustand nachrüstbar
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raumweise möglich, auch nur dort, wo es klemmt
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geringere Investition, geringerer Eingriff
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Rückgewinnungsgrade meist niedriger als zentral
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Filterwechsel an jedem Gerät
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Kernbohrungen brauchen bei geplantem WDVS ein sauberes Detail
Eine typische Entscheidungsregel
Zentral, wenn die Decken ohnehin offen sind, der Estrich raus muss oder das Dachgeschoss neu ausgebaut wird. Dann bekommt man die Kanäle unter, und die bessere Anlage kostet fast nur den Gerätepreis.
Dezentral, wenn das Haus bewohnt bleibt und schrittweise saniert wird. Typischer Einstieg: Schlafzimmer und Bad, also die Räume, in denen nach dem Fenstertausch zuerst Kondensat auftritt.
Mischformen sind ausdrücklich zulässig – und im Altbau oft die beste Lösung. Zentrale Anlage im neu ausgebauten Dachgeschoss, dezentrale Geräte im bewohnten Erdgeschoss.
Der Punkt, an dem sich die beiden Förderwege unterscheiden:
Als Einzelmaßnahme ist auch ein bedarfsgeregeltes zentrales Abluftsystem ohne Wärmerückgewinnung förderfähig. Für die EE-Klasse einer Effizienzhaus-Sanierung reicht das nicht – dort ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend. Wer beides plant, sollte das vor der Gerätewahl wissen.
Was bei der Lüftung gefördert wird
Förderfähige Systeme im Wohngebäude
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bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme, feuchte-, kohlendioxid- oder mischgasgeführt
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zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager
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Kompaktgeräte mit Luft/Luft-Wärmeübertrager und Abluftwärmepumpe
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Kompaktgeräte ohne Luft/Luft-Wärmeübertrager, mit Abluftwärmepumpe
Was drumherum mit abgerechnet werden darf
Diese Liste ist der Grund, warum Angebote und Förderantrag oft nicht zusammenpassen – vieles davon steht beim Handwerker unter „Nebenleistungen“:
Förderfähige Leistungen im Zusammenhang mit einer Lüftungsanlage.
Technische Anforderungen an die Lüftungsanlage
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Verbindlich sind die Technischen Mindestanforderungen in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung. Die folgenden Punkte fassen zusammen, wie die Nachweise geführt werden.
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Kennwerte des Geräts. Maßgeblich sind der Wärmebereitstellungsgrad η_WBG in Prozent und die spezifische elektrische Leistungsaufnahme P_el,Vent in W/(m³/h). Beide Werte sind der bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik zu entnehmen. Ob die Werte ausreichen, richtet sich nach den Technischen Mindestanforderungen.
- Alternativer Nachweis. Die Anforderungen gelten als gleichwertig erfüllt, wenn die Anlage einen spezifischen Energieverbrauch von SEV < −26 kWh/(m²·a) nach der Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 aufweist. Das entspricht der SEV-Klasse B bei durchschnittlichem Klima.
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Kompaktgeräte mit Abluftwärmepumpe. Sie sind förderfähig, wenn sie einen ETAs-Wert von mindestens 140 Prozent erreichen. Bezugsbedingungen in Anlehnung an die Verordnung (EU) Nr. 813/2013 sind durchschnittliche Klimaverhältnisse mit Referenzstandort Straßburg und Niedertemperatur-Anwendung bei 35 °C; bei luftheizenden Wärmepumpen gilt abweichend eine Raumlufttemperatur von 20 °C.
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Einregulierung und Nachweis. Bei Erneuerung oder Erstinstallation raumlufttechnischer Anlagen sind die planmäßigen Luftvolumenströme einzustellen. Über die Einstellung der Sollwerte ist ein messtechnischer Nachweis nach EN 12599 zu führen.
Flächenheizung und Wärmeübergabe
Hier steckt der Posten, den die wenigsten Eigentümer auf dem Schirm haben.
Bei Flächenheizungen sind Decken-, Fußboden- und Wandheizungen förderfähig – einschließlich Trittschalldämmung, Estrich, Putzarbeiten, Bodenbeläge und Wandverkleidung. Bei einer Wärmepumpen-Sanierung mit neuer Fußbodenheizung im Erdgeschoss heißt das: Estrich raus, Dämmung, Rohre, neuer Estrich, neuer Bodenbelag – alles in der Bemessungsgrundlage. Das verschiebt die Wirtschaftlichkeitsrechnung erheblich.
Wann die Flächenheizung förderfähig ist – und wann nicht
Zwei Wege zur geförderten Flächenheizung – und sie unterscheiden sich
Das ist der Punkt, an dem viele Beratungen ungenau werden: Die Flächenheizung ist über zwei verschiedene Fördertatbestände erreichbar, und die Bedingungen sind nicht dieselben.
Flächenheizung als Teil der Wärmeverteilung gegenüber Flächenheizung in der Heizungsoptimierung.
Die praktische Konsequenz: Wer den vorhandenen Kessel behalten will, kann die Fußbodenheizung über die Heizungsoptimierung fördern lassen – muss dann aber ein System auf 35 °C auslegen, und die neuen Bodenbeläge sind nicht dabei. Wer ohnehin den Wärmeerzeuger tauscht, bekommt die Flächenheizung über die Wärmeverteilung mit dem größeren Leistungsumfang einschließlich Bodenbelägen.
Für Häuser aus den 1960er-Jahren ist dabei die Zwanzig-Jahre-Grenze entscheidend: Steht dort noch ein Ölkessel aus den 1990ern oder früher, ist die Heizungsoptimierung verschlossen – dann führt der Weg zwingend über den Heizungstausch. Das Alter des Wärmeerzeugers gehört deshalb zu den ersten Dingen, die vor Ort geklärt werden.
Die Alternative ohne Bodenaufbau
Nicht jeder Altbau verträgt einen neuen Estrich – Aufbauhöhe, Türanschlüsse, Statik. Mitgefördert sind deshalb auch Niedertemperatur-Heizkörper und Heizleisten in jeglicher Bauausführung, ausdrücklich auch Gebläsekonvektoren. Bedingung ist, dass sie eine Vorlauftemperatur von höchstens 55 °C ermöglichen.
Ob das reicht, entscheidet keine Faustregel, sondern die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 – und zwar für den Zustand nach der geplanten Dämmung. Häufig zeigt sich, dass die vorhandenen Heizkörper nach der Hüllsanierung ausreichen, weil sie ursprünglich großzügig dimensioniert wurden. Das spart einen kompletten Gewerkeblock.
Weiteres in der Wärmeverteilung
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Leitungen und Komponenten zum Anschluss des Wärmeerzeugers bis zum Heizkreisverteiler
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hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems
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voreinstellbare und automatisierte Thermostatventile, Strangdifferenzdruckregler
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hocheffiziente Umwälz- und Zirkulationspumpen nach den geltenden Ökodesign-Anforderungen
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Volumenstromregelung in Einrohrsystemen, Umbau von Einrohr- auf Zweirohrsysteme
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Umstellung von Einzel- oder Etagenheizung auf eine zentrale Heizung
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Wärmedämmung von Rohrleitungen und wärmeverlustbehafteten Komponenten
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Anlagen zur Heizungswasseraufbereitung – Entgasung, Entsalzung, Enthärtung, Kalkschutz
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Wärmeübergabestationen und Rohrnetz beim Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Heizungsoptimierung: förderfähige und nicht förderfähige Themen
Die Optimierung einer bestehenden Anlage ist die günstigste Maßnahme im ganzen Katalog – aber der Zugang ist an harte Kriterien geknüpft, die im Beratungsgespräch früh geklärt werden müssen.
Zugangsvoraussetzungen für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz.
FÖRDERFÄHIG – HEIZUNGSOPTIMIERUNG
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Analyse des Ist-Zustands
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Hydraulischer Abgleich
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Einstellung der Heizkurve
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Hocheffizienzpumpen: Nassläufer und Zirkulation mit EEI kleiner gleich 0,2, Trockenläufer mit IE4 und MEI größer gleich 0,6
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Voreinstellbare und automatisierte Thermostatventile
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Einzelraumtemperaturregler
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Strangregulierventile, Differenzdruckregler, Volumenstromregler
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Separate Mess-, Regel- und Steuerungstechnik samt Benutzerinterfaces
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Umbau des Verteilsystems zur Systemtemperaturreduzierung, etwa Schließen von Bypässen
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Umbau von Ein- auf Zweirohrsysteme
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Nachträgliche Dämmung ungedämmter Wärmeverteilleitungen
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Rohrinnensanierung
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Aufrüstung eines Niedertemperaturkessels zum Brennwertkessel inklusive Schornsteinanpassung
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Erstmaliger Einbau von Flächenheizsystemen und Heizleisten mit Vorlauftemperatur bis 35 Grad, inklusive Estrich, Trittschalldämmung, Rohrleitungen, bei Wandheizung Putzarbeiten
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Austausch von Heizkörpern gegen Niedertemperaturheizkörper mit Vorlauftemperatur bis 55 Grad
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Austausch einzelner kritischer Heizkörper zur Systemtemperaturreduzierung
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Smart-Metering-Systeme ohne Endgeräte
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Wärmemengenzähler
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Energieeffizienzfördernde Regelung in einer Übergabestation
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Montage, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung
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Elektrische Infrastruktur, die unmittelbar mit der Anlagentechnik verbunden ist
FÖRDERFÄHIG – RUND UM EINEN GEFÖRDERTEN WÄRMEERZEUGER
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Errichtung, Sanierung oder Umgestaltung eines Heiz- oder Technikraums
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Lagerräume und Silos für Biomasse
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Abgassysteme und Schornsteine im Zusammenhang mit dem beantragten Wärmeerzeuger
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Steigstränge inklusive Verkleidung
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Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks
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Ausbau alter Wärmeerzeuger einschließlich Entsorgung von Schadstoffen und Sonderabfällen
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Flächenheizungen inklusive Estrich, Trittschalldämmung, Putzarbeiten und Bodenbelägen
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Efficiency Smart Home: Smart-Meter, Systemtechnik, Schalttechnik, Energiemanagement inklusive Einregulierung
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Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags erneuerbarer Energien
FÖRDERFÄHIG – UMFELDMASSNAHMEN
Nur in Verbindung mit einer geförderten Maßnahme, gegebenenfalls anteilig
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Baustelleneinrichtung: Bautafel, Schilder, Absperrungen, Baustellensicherung
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Rüstarbeiten: Gerüst, Schutzbahnen, Fußgängerschutztunnel, Bauaufzüge
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Baustoffuntersuchung
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Bautechnische Voruntersuchungen, etwa zum Aufbau der Gebäudehülle
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Deinstallation, Ausbau und Entsorgung von Altanlagen
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Entsorgung von Bauteilen und Baustoffen einschließlich Schadstoffen und Sonderabfällen
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Wiederherstellung von Innenoberflächen: Decken-, Wand- und Bodenbeläge, Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett, Malerarbeiten
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Bei Wohnungseigentümergemeinschaften: Verwaltungskosten für Beschlussfassung, Antragstellung und Abwicklung
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Objektplanung, Fachplanung, Gutachten und Beratungsleistungen als Baunebenkosten, sofern getrennt ausgewiesen und nicht bereits über die Fachplanungsförderung beantragt
NICHT FÖRDERFÄHIG
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Einbau oder Austausch von Wärmeerzeugern innerhalb der Heizungsoptimierung, das ist ein Heizungstausch mit eigenem Antrag
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Bodenbeläge bei einer Flächenheizung über die Heizungsoptimierung, diese gibt es nur beim Weg über den Wärmeerzeuger
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Ersatz einer bereits vorhandenen Flächenheizung, gefördert ist nur der erstmalige Einbau
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Vorbereitende Maßnahmen zur Herrichtung oder Erschließung des Grundstücks
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Maßnahmen an Außenanlagen und Freiflächen
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Alles, was zur Errichtung oder zum Betrieb einer nicht förderfähigen Anlage gehört, etwa einer Gasheizung
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Baunebenkosten, die sich auf nicht mitgeförderte Maßnahmen beziehen
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Bei Eigenleistung: Arbeitskosten sowie Materialien für Umfeldmaßnahmen
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Gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Teilen
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Eigenbauanlagen und Prototypen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden
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Lüftungsanlagen, die nicht vorrangig der Konditionierung von Aufenthaltsräumen dienen
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Sanitäreinrichtungen
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Behördliche Genehmigungen
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Arbeitskosten bei Eigenleistungen
Welche Anlagentechnik passt zu Ihrem Haus?
Ob zentrale oder dezentrale Lüftung, ob Flächenheizung nötig ist und welche Umfeldmaßnahmen in den Antrag gehören – das entscheidet sich an Ihrem Gebäude, nicht an Faustregeln. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, was sinnvoll ist und welcher Förderweg dazu passt.
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