eerappen.
📞+49 151 25709234
✉ info@eerappen.de

BAFA Einzelmaßnahmen in Dortmund – Förderung für Sanierung, Gebäudehülle und Anlagentechnik
Sichern Sie sich bis zu 20 % BAFA-Förderung.
Planen Sie die Sanierung einzelner Bauteile an Ihrem Haus? Ob neues Dach, moderne Fenster oder Heizungsoptimierung: Ich übersetze den Bürokratie-Dschungel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) in bares Geld auf Ihrem Konto.
BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen: Sätze, Grenzen, Ablauf
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln. Der Grundfördersatz ist geblieben, aber der Sanierungsfahrplan-Bonus greift erst ab 30.000 Euro und nur auf den Teil darüber, die Höchstgrenzen sind bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt, und ab 2027 kommt ein Bonus für die schlechtesten Gebäude. Diese Seite führt alle Zahlen – die anderen Seiten dieser Website verweisen dafür hierher.
Das Wichtigste in Kürze
-
15 Prozent Grundförderung auf Dämmung, Fenster, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung – über das BAFA.
-
Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird erst ab 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben gewährt und nur auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle.
-
Der Sanierungsfahrplan verdoppelt zusätzlich die Höchstgrenzen – das ist inzwischen der größere Effekt.
-
Höchstgrenzen je Wohneinheit sind neu gestaffelt: 30.000 – 15.000 – 8.000 Euro.
-
Der Heizungstausch läuft nicht über das BAFA, sondern über die KfW – mit deutlich höheren Sätzen.
-
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss bereits ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung vorliegen. Das ist die häufigste Fehlerquelle.
Die Fördersätze auf einen Blick
Fördersätze seit dem 21. Juli 2026. Alle Angaben beziehen sich auf Wohngebäude.
Die Höchstgrenzen gelten je Gebäude und Kalenderjahr, und zwar gemeinsam für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Wer im selben Jahr Fassade und Lüftung beantragt, teilt sich denselben Topf.
Die Höchstgrenzen je Wohneinheit
Neu seit Juli 2026 ist die Degression: Ab der zweiten Wohneinheit sinkt der anrechenbare Betrag deutlich.
Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben. Die rechte Spalte gilt, wenn der iSFP-Bonus gewährt wird – oder wenn der Eigentümer für den iSFP gar nicht antragsberechtigt ist.
Der eigentliche Wert des Sanierungsfahrplans hat sich verschoben.
Früher lag er im Bonus, heute in der Verdopplung der Höchstgrenze. Beim Einfamilienhaus sind das 30.000 Euro zusätzlich anrechenbare Kosten – allein daraus werden 4.500 Euro mehr Zuschuss, bevor der Bonus überhaupt greift. Wer eine größere Maßnahme plant, sollte den iSFP deshalb vorziehen, auch wenn der Bonus selbst kleiner geworden ist.
Der iSFP-Bonus: neu und oft missverstanden
Die Rechnung „15 plus 5 gleich 20 Prozent" stimmt nicht mehr. Seit dem 21. Juli 2026 gilt:
-
Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt – bei einem Gebäude mit einer Wohneinheit.
-
Er entfällt nur auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle.
-
Bei mehreren Wohneinheiten steigt die Schwelle auf die jeweilige Höchstgrenze ohne die iSFP-Erhöhung. Bei drei Wohneinheiten sind das 60.000 Euro, bei vier 75.000 Euro.
-
Die Schwelle muss in einem einzelnen Antrag erreicht werden. Investitionskosten aus mehreren Anträgen desselben Kalenderjahres werden nicht zusammengezählt.
Fassadendämmung am Einfamilienhaus, mit iSFP
Grundförderung 15 %
Anrechenbar für den Bonus: 55.000 − 30.000
iSFP-Bonus 5 % darauf
Zuschuss gesamt
55.000 €
8.250 €
25.000 €
1.250 €
1.500 €
Das sind effektiv 17,3 Prozent, nicht 20. Und bei einer kleineren Maßnahme – etwa der Kellerdeckendämmung für 6.000 Euro – bleibt es bei 15 Prozent, also 900 Euro, ganz gleich ob ein Sanierungsfahrplan vorliegt.
Die Konsequenz für die Planung:
Kleine Maßnahmen einzeln zu beantragen kostet den Bonus. Wer Fassade, Fenster und Kellerdecke in einem Antrag bündelt und dabei über die Schwelle kommt, holt ihn. Wer sie über drei Jahre verteilt, in der Regel nicht. Das ist genau umgekehrt zur bisherigen Logik – und der Grund, warum die Reihenfolge und Bündelung vor dem ersten Antrag durchgerechnet gehört.
Was am Ende wirklich ankommt
Der effektive Fördersatz hängt nicht vom Prozentsatz ab, sondern vom Verhältnis zwischen Investition und Höchstgrenze. Er erreicht nie 20 Prozent.
Einfamilienhaus mit Sanierungsfahrplan, Modul Gebäudehülle. Der Zuschuss bezogen auf die tatsächliche Investition.
Fassadendämmung am Einfamilienhaus, mit iSFP
Grundförderung 15 %
Anrechenbar für den Bonus: 55.000 − 30.000
iSFP-Bonus 5 % darauf
Zuschuss gesamt
55.000 €
8.250 €
25.000 €
1.250 €
1.500 €
Das Optimum liegt exakt bei 60.000 Euro. Darüber sinkt der effektive Satz wieder, weil der Deckel greift. Wer deutlich mehr investieren will, sollte prüfen, ob sich die Maßnahmen sinnvoll auf zwei Kalenderjahre verteilen lassen – oder ob die systemische Förderung als KfW-Effizienzhaus der bessere Weg ist.
Hinzu kommt in allen Fällen die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung mit 50 Prozent auf bis zu 5.000 Euro, also bis zu 2.500 Euro. Sie ist ein eigenes Modul und wird nicht auf die Höchstgrenze der Maßnahme angerechnet.
Der WPB-Bonus ab 2027
Voraussichtlich im ersten Quartal 2027 kommt ein zusätzlicher Bonus für Worst Performing Buildings – Gebäude in besonders schlechtem energetischem Zustand. Was dazu heute bekannt ist:
-
Er gilt nur für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, nicht für Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung.
-
Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines geförderten Sanierungsfahrplans ist.
-
Ein Mindestinvestitionsvolumen ist nicht erforderlich – anders als beim iSFP-Bonus.
-
Er wird für höchstens drei Anträge gewährt.
Warum das strategisch wichtig ist:
Beide relevanten Boni – der iSFP-Bonus und ab 2027 der WPB-Bonus – setzen einen im Programm Energieberatung für Wohngebäude geförderten Sanierungsfahrplan voraus. Ohne ihn sind sie nicht erreichbar, und die Höchstgrenzen bleiben halbiert. Der Sanierungsfahrplan wird selbst mit 50 Prozent bezuschusst
Was zu den förderfähigen Ausgaben gehört
Ein verbreiteter Irrtum: Gefördert wird nicht nur der Dämmstoff. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen auch die Umfeldmaßnahmen, und die machen bei manchen Gewerken den größeren Teil aus.
Die vollständige Liste je Bauteil steht auf den jeweiligen Fachseiten. Eigenleistung ist eingeschränkt möglich: Die eigene Arbeitszeit wird nicht bezuschusst, die Materialkosten schon – aber nur, wenn ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung und die Höhe der Materialkosten bestätigt. Das muss vor Beginn der Arbeiten abgestimmt sein.
Der Antragsweg Schritt für Schritt
Die Reihenfolge ist kontraintuitiv und deshalb die häufigste Fehlerquelle. Der Vertrag kommt vor dem Antrag – aber unter einer Bedingung.
1. Angebote einholen und Vertrag schließen
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein abgeschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen. Er muss eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten: Der Vertrag wird nur wirksam, wenn die Förderung bewilligt wird. Außerdem muss das voraussichtliche Umsetzungsdatum darin stehen.
2. Technische Projektbeschreibung erstellen lassen
Der Energieeffizienz-Experte oder das ausführende Fachunternehmen erstellt die TPB im Portal und gibt Ihnen die TPB-ID. Sie ist nur zwei Monate gültig und wird im Antrag abgefragt.
3. Antrag im BAFA-Portal stellen
Mit Benutzerkonto, Authentifizierung über BundID für Privatpersonen. Nach positiver Prüfung kommt der Zuwendungsbescheid mit dem verbindlich reservierten Höchstbetrag.
4. Umsetzen
Wer nach Antragstellung, aber vor dem Zuwendungsbescheid beginnt, tut das auf eigenes Risiko – die Maßnahme könnte im Detail nicht förderfähig sein.
5. Technischen Projektnachweis erstellen lassen
Nach Fertigstellung und Bezahlung aller Rechnungen erstellt der Experte den TPN. Auch die TPN-ID ist nur zwei Monate gültig.
6. Verwendungsnachweis einreichen
Online im BAFA-Portal, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. Danach erlischt der Anspruch auf Auszahlung. Nach positiver Prüfung folgen Festsetzungsbescheid und Auszahlung über die Bundeskasse.
Zwei Fristen, die regelmäßig reißen:
Die TPB-ID und die TPN-ID sind jeweils nur zwei Monate gültig. Wer die TPB im Februar erstellen lässt und den Antrag erst im Mai stellt, braucht eine neue. Und der Verwendungsnachweis: Sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist Schluss – nicht sechs Monate nach der letzten Rechnung.
Die neun teuersten Fehler
-
Vertrag ohne aufschiebende Bedingung. Nicht heilbar, Förderung vollständig verloren.
-
Angefangen, bevor der Antrag gestellt war. Ebenfalls vorzeitiger Maßnahmenbeginn.
-
TPB-ID abgelaufen. Zwei Monate, nicht zwei Jahre.
-
Verwendungsnachweis zu spät. Sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, sonst keine Auszahlung.
-
Auf den iSFP-Bonus gehofft, ohne die Schwelle zu erreichen. Unter 30.000 Euro gibt es ihn nicht mehr.
-
Maßnahmen auf mehrere Anträge verteilt und damit die Schwelle in keinem erreicht. Es wird nicht zusammengezählt.
-
Heizungsoptimierung nach dem Wärmepumpenantrag gewollt. Dann ist sie weg.
-
Umfeldmaßnahmen nicht in den Antrag genommen. Gerüst, Entsorgung und Malerarbeiten sind förderfähig – wenn sie im Antrag stehen.
-
Eigenleistung nicht vorher abgestimmt. Ohne Bestätigung durch den Experten sind auch die Materialkosten verloren.
Wenn es doch passiert ist:
Ein versäumter oder verlorener Förderantrag bedeutet nicht, dass gar nichts mehr geht. Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG verlangt keinen Antrag vor der Beauftragung und wird nachträglich in der Steuererklärung geltend gemacht – mit 20 Prozent über drei Jahre. Voraussetzung sind Selbstnutzung, ein Gebäude älter als zehn Jahre und eine Fachunternehmerbescheinigung.
Wie ich Sie unterstütze
Bei allen BAFA-Modulen ist die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten keine Option, sondern Fördervoraussetzung – und muss vor der Antragstellung erfolgen.
Förderfähigkeit prüfen
Erfüllt das geplante Bauteil die technischen Mindestanforderungen? Diese Frage gehört in die Ausschreibung, nicht in die Nachprüfung.
Bündelung und Zeitpunkt festlegen
Was in einen Antrag gehört, was ins nächste Kalenderjahr, wo sich der Sanierungsfahrplan rechnet und wo der Steuerbonus die bessere Alternative ist.
Sanierungsfahrplan erstellen
Der iSFP verdoppelt die Höchstgrenzen, öffnet den iSFP-Bonus und ist ab 2027 Voraussetzung für den WPB-Bonus. Er wird selbst mit 50 Prozent gefördert.
Technische Projektbeschreibung
Ich erstelle die TPB und stelle Ihnen die ID zur Verfügung – abgestimmt auf den Antragstermin, damit die zwei Monate reichen.
Baubegleitung
Kontrolle der kritischen Details während der Ausführung. Auch diese Leistung ist mit 50 Prozent gefördert.
Technischer Projektnachweis und Verwendungsnachweis
Nach Abschluss der TPN, damit Sie den Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen können.
1
2
3
5
4
6
Wie viel Förderung ist bei Ihrem Vorhaben drin?
Die Antwort hängt an drei Zahlen: dem Investitionsvolumen, der Zahl der Wohneinheiten und der Frage, ob ein Sanierungsfahrplan vorliegt. Das lässt sich in einem Gespräch klären – bevor der erste Vertrag unterschrieben ist. Ich arbeite als dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte in Dortmund und dem östlichen Ruhrgebiet.
Oder direkt: +49 151 25709234 · info@eerappen.de
Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.





