top of page
BAFA Förderung für Sanierung in Dortmund

KfW-Förderung 2026: Heizung & Sanierung | Energieberatung Dortmund

KfW-Förderung nach der BEG-Reform 2026: Heizungstausch bis 80 %, Effizienzhaus-Kredit bis 150.000 €, Jung kauft Alt. Ihr Energieberater in Dortmund hilft.

KfW-Förderung 2026: Diese Programme lohnen sich jetzt für Ihre Sanierung

Die Bundesförderung wurde zum 21. Juli 2026 neu geordnet. Die KfW ist seitdem für zwei Dinge zuständig: für den Heizungstausch und für die Sanierung des ganzen Hauses auf eine Effizienzhaus-Stufe. Alles dazwischen – einzelne Bauteile wie Dach, Fassade oder Fenster – läuft über das BAFA. Diese Seite erklärt die vier KfW-Programme, was sie heute wert sind und in welcher Reihenfolge die Entscheidungen fallen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Heizungstausch: 30 % Grundförderung, mit Boni bis 70 %, für niedrige Einkommen bis 80 % – auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten.

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt noch bei 16 % und sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Punkte. Ab dem 1. August 2028 gibt es ihn nicht mehr.

  • Effizienzhaus-Kredit: bis 150.000 € je Wohneinheit, Tilgungszuschuss 0 bis 40 % je nach Stufe und Boni.

  • Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus schließen sich aus – mit einer Sperrfrist von drei Jahren in beide Richtungen.

  • Eine Kumulierung mit dem Steuerbonus nach § 35c ist für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen.

Die vier Programme im Überblick

Heizungsförderung 458: der Zuschuss für die neue Heizung

Gefördert wird der Einbau eines Wärmeerzeugers auf Basis erneuerbarer Energien in einem Bestandsgebäude, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. In der Praxis ist das fast immer eine Wärmepumpe; förderfähig sind daneben Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen und der Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Bedingung ist außerdem, dass der Einbau mit einer Optimierung des gesamten Verteilsystems verbunden wird – der hydraulische Abgleich ist also nicht optional, sondern Fördervoraussetzung.

So setzt sich der Fördersatz zusammen. Alle Boni beziehen sich auf die förderfähigen Gesamtkosten.

Der Einkommensbonus und der Familienzuschlag

Der Einkommensbonus ist seit der Reform dreistufig. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, gemittelt über das zweite und dritte Jahr vor der Antragstellung. Wichtig ist die Mechanik des Familienzuschlags: Er senkt nicht Ihr Einkommen, sondern hebt die Grenze. Lebt mindestens ein Kind unter 18 mit Hauptwohnsitz im Haushalt und besteht Kindergeldberechtigung, verschiebt sich jede Stufe einmalig um 10.000 Euro nach oben – unabhängig davon, ob ein Kind im Haushalt lebt oder vier.

Einkommensbonus der Heizungsförderung. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.

Was am Ende ankommt

​Höchstbetrag der förderfähigen Kosten je Gebäude. Der Wert für die erste Wohneinheit sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €.

Der Klimageschwindigkeitsbonus hat ein Ablaufdatum:

Er beträgt derzeit 16 % und wird erstmals am 1. Februar 2027 und danach jeweils zum 1. Februar und 1. August um 4 Prozentpunkte gekürzt. Für Anträge ab dem 1. August 2028 gibt es ihn gar nicht mehr. Parallel sinkt der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit um 750 Euro je Halbjahr. Maßgeblich ist in beiden Fällen der Tag der Antragstellung, nicht der Einbau.

Den Bonus bekommen Selbstnutzer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung unabhängig von deren Alter – sowie beim Austausch einer Gas- oder Biomasseheizung, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Nachzuweisen sind Meldebestätigung und Grundbuchauszug, beim Einkommensbonus zusätzlich die Steuerbescheide aller volljährigen Haushaltsmitglieder. Die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro brutto.

Effizienzhaus-Kredit 261: wenn das ganze Haus drankommt

Wer Hülle, Heizung und Lüftung als Gesamtpaket saniert und damit eine Effizienzhaus-Stufe erreicht, bekommt über die Hausbank einen zinsverbilligten Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Ein Teil davon wird nach dem Nachweis der erreichten Stufe erlassen. Voraussetzung ist, dass erneuerbare Energien mindestens 65 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs decken – die frühere EE-Klasse als Bonus gibt es nicht mehr, sie ist jetzt Eintrittskarte.

Tilgungszuschuss auf den Kreditbetrag, nach Erreichen der Effizienzhaus-Stufe.

Auf diese Grundwerte kommen bis zu drei Boni, die untereinander kumulierbar sind:

Die drei Boni sind untereinander kumulierbar. Angaben in Prozentpunkten auf den Grundwert.

Für Dortmunder Bestandsbauten interessant:

Der Worst-Performing-Building-Bonus setzt voraus, dass das Gebäude zu den energetisch schlechtesten des deutschen Bestands gehört. Viele unsanierte Ein- und Zweifamilienhäuser der 1950er- bis 1970er-Jahre erfüllen das. Zehn zusätzliche Prozentpunkte auf 150.000 Euro sind 15.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden.

Fachplanung und Baubegleitung

Beim Effizienzhaus ist die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten Pflicht, und zwar von der Bestätigung zum Antrag bis zur Bestätigung nach Durchführung. Diese Leistung wird selbst gefördert: förderfähig sind 10.000 Euro je Vorhaben bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bezuschusst mit 50 Prozent, also bis zu 5.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern sind es 4.000 Euro je Wohneinheit, höchstens 40.000 Euro je Vorhaben. Der Rahmen ist damit doppelt so groß wie bei den Einzelmaßnahmen, wo bei 5.000 Euro Schluss ist. Mehr dazu auf der Seite zur Baubegleitung.

Die Drei-Jahres-Sperre – die Weichenstellung am Anfang

Das ist der Punkt, an dem die meisten Sanierungspläne kippen, und er steht in beiden Merkblättern fast wortgleich: Eine Kombination der Einzelmaßnahmenförderung mit der Wohngebäudeförderung ist ausgeschlossen. Ein Antrag über die Wohngebäudeförderung ist frühestens drei Jahre nach Abschluss eines über die Einzelmaßnahmen geförderten Vorhabens möglich – und umgekehrt genauso.

Praktisch heißt das: Wer in diesem Jahr die Fenster über den BAFA-Zuschuss fördern lässt, kann für dasselbe Haus bis 2029 keinen Effizienzhaus-Kredit beantragen. Diese Entscheidung fällt vor der ersten Maßnahme, nicht unterwegs. Genau dafür ist der Sanierungsfahrplan da: Er rechnet beide Wege durch, bevor der erste Vertrag unterschrieben ist.

Die Heizungsförderung 458 zählt dabei zu den Einzelmaßnahmen. Ein Heizungstausch über die KfW und ein Effizienzhaus-Kredit für dasselbe Gebäude schließen sich also ebenfalls aus – beim Effizienzhaus steckt die Heizung ohnehin im Gesamtpaket. Unabhängig davon gilt eine Kumulierungsgrenze: Übersteigt die Förderquote aus allen öffentlichen Mitteln 60 Prozent der geförderten Kosten, wird die BEG-Förderung entsprechend gekürzt.

Ergänzungskredit 358/359

Der Ergänzungskredit schließt die Lücke zwischen Zuschuss und Rechnung. Er setzt eine bestehende Zusage voraus – entweder der KfW für die Heizung oder des BAFA für eine Einzelmaßnahme – und wird über die Hausbank beantragt, nicht direkt bei der KfW. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro erhalten zusätzlich eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.

Ein Nebeneffekt, den man kennen sollte: 

Wer ein zinsverbilligtes Darlehen für eine Maßnahme in Anspruch nimmt, verbaut sich damit den Steuerbonus nach § 35c für genau diese Maßnahme. Bei einer Aufteilung mehrerer Gewerke auf verschiedene Förderwege gehört das in die Rechnung.

Jung kauft Alt 308

Das Programm richtet sich an Familien, die eine energetisch schlechte Bestandsimmobilie kaufen – Energieausweisklasse F, G oder H. Seit dem 3. August 2026 gelten deutlich bessere Konditionen: Die Kredithöchstbeträge wurden von 100.000, 125.000 und 150.000 Euro auf 140.000, 160.000 und 180.000 Euro angehoben.

Jung kauft Alt (308). Konditionen seit dem 3. August 2026.

Voraussetzung sind mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt und die Selbstnutzung. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden. Neu ist auch die Sanierungsauflage: Statt zwingend das ganze Haus auf Effizienzhaus 85 EE zu bringen, können Familien seit August 2026 zwischen der Sanierung des Gesamtgebäudes und energetischen Einzelmaßnahmen wählen.

Wo ich hier ansetze:

Die entscheidende Frage stellt sich vor dem Kauf, nicht danach – nämlich was die Sanierung dieses konkreten Objekts realistisch kostet und ob die Auflage im vorgegebenen Zeitraum zu schaffen ist. Eine Einschätzung vor dem Notartermin ist deutlich billiger als eine Überraschung danach.

Der Ablauf, Schritt für Schritt

1. Weichenstellung.

Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus? Wegen der Drei-Jahres-Sperre ist das die erste und teuerste Entscheidung. Grundlage dafür ist der Sanierungsfahrplan.

 

2. Bestätigung zum Antrag.

Beim Effizienzhaus zwingend vom Energieeffizienz-Experten, bei der Heizung wahlweise vom Fachunternehmen. Sie enthält die voraussichtlichen förderfähigen Kosten.

 

3. Vertrag mit aufschiebender Bedingung.

Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss vor dem Antrag geschlossen sein – aber schwebend unwirksam, bis die Zusage vorliegt. Ohne diese Klausel ist die Förderung verloren.

4. Antrag.

Heizung direkt im Kundenportal „Meine KfW“, Effizienzhaus und Kredite über die Hausbank.

 

5. Umsetzen.

Nach der Zusage darf begonnen werden. Bei der Heizungsförderung haben Sie 36 Monate, beim Kredit 261 sind es 54 Monate bis zum Verwendungsnachweis.

 

6. Nachweis und Auszahlung.

Bestätigung nach Durchführung, Rechnungen, unbare Zahlung. Der Zuschuss geht aufs Konto, der Tilgungszuschuss wird mit der Kreditschuld verrechnet.

Welcher Weg passt zu Ihrem Vorhaben?

Zuschuss, Steuerbonus oder eine Aufteilung – das lässt sich in einem Gespräch klären, bevor der erste Vertrag unterschrieben ist. Danach ist die Entscheidung meist gefallen, ob man will oder nicht. Ich arbeite als dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte in Dortmund und dem östlichen Ruhrgebiet.

 

Oder direkt: +49 151 25709234 · info@eerappen.de


Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags. 

Häufige Fragen zur KfW-Förderung

bottom of page