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BAFA Förderung für Sanierung in Dortmund

KfW-Effizienzhaus sanieren:  Dortmund

Vom Ist-Zustand zum KfW-Effizienzhaus: was ein Haus aus den 1960er-Jahren dafür braucht

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Effizienzhaus 85, 70, 55 oder 40 – die Zahlen kennt jeder, der sich mit einer Sanierung beschäftigt. Was sie technisch bedeuten, wissen die wenigsten. Diese Seite erklärt das System von Grund auf: wie eine Effizienzhaus-Stufe berechnet wird, welche U-Werte dafür nötig sind, warum eine Lüftungsanlage inzwischen Pflicht ist – und was die Förderreform vom 21. Juli 2026 daran geändert hat. Als durchgehendes Beispiel dient ein typisches Einfamilienhaus aus den 1960er-Jahren.

Vom Ist-Zustand zum KfW-Effizienzhaus: was ein Haus aus den 1960er-Jahren dafür braucht

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Effizienzhaus-Stufe ist kein Bauteil-Katalog, sondern ein Rechenergebnis: Das sanierte Haus wird mit einem Referenzgebäude gleicher Geometrie verglichen.

  • Jede Stufe verlangt zwei Nachweise gleichzeitig – Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust. Der zweite ist die härtere Hürde.

  • Wer alle Bauteile exakt auf BEG-Förderniveau bringt, landet beim Transmissionswärmeverlust bei rund 76 % des Referenzgebäudes – das reicht sicher für Effizienzhaus 70, aber nicht für 55.

  • Für die EE-Klasse ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend – und eine Luftdichtheitsmessung ebenfalls.

  • Seit dem 21.07.2026 gilt eine Sperrfrist von drei Jahren zwischen Einzelmaßnahmen- und Effizienzhaus-Förderung. Beides nacheinander geht nicht mehr.

Was ein Effizienzhaus ist – und was es nicht ist

Das häufigste Missverständnis zuerst: „Effizienzhaus 70“ ist keine Liste von Bauteilen, die man abarbeitet. Es ist das Ergebnis einer Bilanzierung nach DIN V 18599, und ob eine Stufe erreicht wird, hängt neben den Bauteilen auch von der Gebäudegeometrie, der Anlagentechnik, den Wärmebrücken und der Luftdichtheit ab.

Das Referenzgebäude als Maßstab

Grundlage ist das Referenzgebäude nach Gebäudeenergiegesetz. Das ist ein gedachtes Gebäude mit exakt derselben Geometrie, Ausrichtung, Nutzung und Fläche wie Ihr reales Haus – ausgestattet aber mit genau den Bauteil- und Anlagenwerten, die das GEG in Anlage 1 vorschreibt. Für dieses Referenzgebäude wird gerechnet, was es an Primärenergie brauchen würde. Ihr saniertes Haus wird dann daran gemessen.

Die Zahl in der Bezeichnung ist dieser Vergleichswert: Ein Effizienzhaus 70 darf höchstens 70 % der Primärenergie des Referenzgebäudes benötigen. Weil das Referenzgebäude Ihre Geometrie übernimmt, ist der Maßstab für jedes Haus individuell – ein kompakter Reihenmittelbau und ein freistehendes Einfamilienhaus mit gleicher Wohnfläche bekommen unterschiedliche Zielwerte.

Zwei Nachweise, nicht einer

Jede Stufe verlangt zwei Kennwerte gleichzeitig:

  • Jahres-Primärenergiebedarf QP – die gesamte Energie für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Hilfsenergie, bewertet mit dem Primärenergiefaktor des Energieträgers. Hier zahlt die Anlagentechnik ein: Eine Wärmepumpe verbessert diesen Wert dramatisch, eine Photovoltaikanlage kann angerechnet werden.

  • Transmissionswärmeverlust HT' – der mittlere Wärmeverlust über die gesamte Gebäudehülle, in W/(m²·K). Hier zählt ausschließlich die Bauqualität: Dach, Wand, Fenster, Kellerdecke und Wärmebrücken.

Stufe
Primärenergiebedarf QP
Transmissionswärmeverlust HT'
Einordnung
Effizienzhaus 85
max. 85 %
max. 100 %
Einstiegsstufe, seit Juli 2026 ohne Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 70
max. 70 %
max. 85 %
im Altbau die realistische Zielmarke
Effizienzhaus 55
max. 55 %
max. 70 %
Vollsanierung der Hülle, ambitioniert aber machbar
Effizienzhaus 40
max. 40 %
max. 55 %
im freistehenden Altbau schwer erreichbar

Warum HT' die härtere Hürde ist

 

Der Transmissionswärmeverlust lässt sich nicht durch Technik ausgleichen. Wer nur die Heizung tauscht und eine PV-Anlage aufs Dach setzt, verbessert den Primärenergiebedarf erheblich – die Hüllanforderung reißt er trotzdem. Umgekehrt gilt: Eine sehr gute Hülle allein bringt Sie auch nicht ans Ziel, wenn ein alter Ölkessel im Keller steht.

 

In der Praxis ist HT' fast immer der begrenzende Faktor. Das liegt daran, dass der Primärenergiebedarf mit einer Wärmepumpe sehr schnell sehr gut wird, während die Hülle nur durch Dämmstoffdicke und Fensterqualität besser wird – und beides ist im Bestand begrenzt.

 

Ein zweiter Punkt, der oft unterschätzt wird: Ein freistehendes Einfamilienhaus hat ein ungünstiges Verhältnis von Hüllfläche zu beheiztem Volumen. Unser Musterhaus kommt auf etwa 0,84 m⁻¹. Jeder Quadratmeter Hülle zählt, und es gibt viele davon je Kubikmeter Wohnraum. Ein Reihenmittelhaus mit zwei angrenzenden Nachbarn erreicht dieselbe Stufe mit deutlich weniger Aufwand.

War man bei QP berücksichtigen muss

Seit der aktuellen Förderlogik werden nur noch Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse gefördert. Ein „Effizienzhaus 70“ ohne Zusatz gibt es in der Förderung nicht mehr. Für die allermeisten Sanierungen im Einfamilienhaus ist die EE-Klasse der relevante Weg.

 

Die 65-Prozent-Regel

Für die EE-Klasse müssen mindestens 65 % des Wärme- und Kälteenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder der Wärmerückgewinnung einer Lüftungsanlage gedeckt werden. Alternativ genügt der Anschluss an ein Wärmenetz. Zulässig sind dabei:

  • Solarthermie

  • Strom aus erneuerbaren Energien

  • Geothermie, Umweltwärme oder unvermeidbare Abwärme – also der Wärmepumpen-Pfad

  • feste Biomasse

  • grüner Wasserstoff oder Biomethan in Brennstoffzellen-Heizsystemen

  • Wärme aus Wärme- oder Gebäudenetzen

  • Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen

 

Die Anteile dürfen kombiniert und aufsummiert werden. Gasbetriebene Wärmeerzeuger sind von der Förderung ausgeschlossen – einschließlich der zugehörigen Abgassysteme und Schornsteine.

Wie viel eine Wärmepumpe zu den 65 Prozent beiträgt

Bei einer Wärmepumpe zählt nicht die gesamte abgegebene Wärme als erneuerbar, sondern nur der Teil, der aus der Umweltwärmequelle stammt – Erdreich, Wasser, Außenluft oder Abluft. Der Strom, der den Verdichter antreibt, muss abgezogen werden. Die Formel dafür ist einfach:

anrechenbarer Anteil = 1 − 1 / Jahresarbeitszahl

Jahresarbeitszahl
anrechenbarer EE-Anteil
reicht allein für die EE-Klasse?
2,5
60,0 %
nein
2,8
64,3 %
nein, knapp
2,86
65,0 %
genau an der Schwelle
3,0
66,7 %
ja
3,5
71,4 %
ja
4,0
75,0 %
ja

Daraus folgt eine Zahl, die man sich merken kann: Ab einer Jahresarbeitszahl von etwa 2,86 trägt die Wärmepumpe die EE-Klasse allein. Darunter fehlt etwas, das über Photovoltaik, Solarthermie oder die Wärmerückgewinnung der Lüftungsanlage ergänzt werden muss. Wird die Wärmepumpe mit selbst erzeugtem Solarstrom betrieben, kann dieser Anteil zusätzlich angerechnet werden.

 

Warum eine vorhandene Wärmepumpe die Förderung blockieren kann

 

Hier steckt eine Regel, die im Beratungsgespräch regelmäßig für Ärger sorgt – und die man nur versteht, wenn man den Zweck der EE-Klasse kennt. Gefördert werden soll der Umstieg auf erneuerbare Wärme. Wer bereits umgestiegen ist, hat für diesen Bonus nichts mehr zu leisten. Die Richtlinie zieht daraus zwei Konsequenzen:

 

  • Nur neu installierte Erzeuger zählen. Der Wärmeerzeuger, die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder der Netzanschluss, mit dem die EE-Klasse erreicht wird, muss erstmals installiert beziehungsweise erstmals hergestellt werden. Bereits vorhandene Anlagen dürfen nicht angerechnet werden – auch nicht anteilig. Die 65 % muss also das neu Hinzukommende allein tragen.

  • Wird der Deckungsanteil im Bestand schon erreicht, ist die EE-Klasse nicht förderfähig. Und das gilt ausdrücklich auch dann, wenn der bestehende Erzeuger ausgetauscht oder ersetzt wird – die Regel lässt sich nicht dadurch umgehen, dass man die alte Wärmepumpe gegen eine neue tauscht.

 

Praktisch heißt das für ein Haus, in dem schon eine Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl über 2,86 läuft: Die 65 % sind im Bestand erfüllt, die EE-Klasse ist damit für dieses Gebäude verschlossen. Weil geförderte Effizienzhaus-Stufen nur mit EE- oder NH-Klasse existieren, bleibt für die Effizienzhaus-Förderung nur noch der NH-Weg über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS – ein Aufwand, der sich bei einem Einfamilienhaus selten rechnet.

Was heißt das für die Planung? Wer die Heizung bereits auf eine Wärmepumpe umgestellt hat und jetzt die Gebäudehülle sanieren will, fährt in aller Regel über die Förderung für Einzelmaßnahmen – dort gibt es keine EE-Klasse und damit auch keine Blockade. Umgekehrt gilt: Wer beides vorhat, sollte die Reihenfolge vor der ersten Maßnahme klären. Heizung zuerst und Hülle später über den Effizienzhaus-Weg funktioniert zweimal nicht – wegen der EE-Klasse und wegen der Drei-Jahres-Sperre.

 Der Ist-Zustand: was in einem 1960er-Bau steckt

Unser Musterhaus ist ein freistehendes Einfamilienhaus mit rund 130 m² Wohnfläche: Vollkeller, Erdgeschoss, ausgebautes Dachgeschoss unter einem steilen Satteldach. Solche Häuser wurden zu Zehntausenden gebaut, und die Baubeschreibungen der Zeit lesen sich erstaunlich ähnlich.

Entscheidend ist der Zeitpunkt: Vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 gab es keine nennenswerten Anforderungen an den Wärmeschutz. Dämmung taucht in Bauunterlagen dieser Jahre praktisch nicht auf – und wenn, dann punktuell an einer Gaube, nie in der Fläche.

Bauteil
Typischer Aufbau
U-Wert ca W/(m²·K)
Außenwand
24 cm Hohlblockstein, beidseitig verputzt, ungedämmt
1,3 – 1,5
Kelleraußenwand
36,5 cm Mauerwerk, erdberührt, ungedämmt
1,6 – 1,9
Kellerdecke
Stahlbetondecke, schwimmender Estrich ohne Dämmung
1,0 – 1,2
Dachschräge
Holzsparren, innen Gipskarton, Gefach leer
1,4 – 2,0
Oberste Geschossdeck
Holzbalkendecke mit Dielung zum Spitzboden
1,5 – 2,0
Fenster
Holzrahmen mit Einfachverglasung
4,7 – 5,2
Haustür
aufgedoppelte Holztür
3,0 – 3,5

Zum Vergleich: Eine heute geförderte Außenwand liegt bei 0,20 W/(m²·K). Die Bestandswand verliert also etwa das Siebenfache. Bei den Fenstern ist der Faktor noch größer – ein einfach verglastes Fenster ist energetisch fast ein offenes Loch.

 

Dazu die Anlagentechnik:

 

Viele Häuser dieser Zeit wurden mit Koks beheizt und in den 1970er-Jahren auf Öl umgestellt. Wo seitdem nichts passiert ist, steht heute ein Ölkessel in zweiter oder dritter Generation, verteilt über Heizkörper, die auf hohe Vorlauftemperaturen ausgelegt sind.

 

Was daraus im Energieausweis wird

 

Der Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Der Verbrauchsausweis rechnet aus den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre zurück – er bildet ab, wie die Bewohner geheizt haben. Der Bedarfsausweis rechnet das Gebäude durch und beschreibt seine Qualität, unabhängig vom Nutzerverhalten. Für Sanierungsplanung und Förderantrag ist nur der Bedarfsausweis brauchbar.

Energieeffizienzklasse
Endenergie in kWh/(m²·a)
A+
bis 30
A
bis 50
B
bis 75
C
bis 100
D
bis 130
E
bis 160
F
bis 200
G
bis 250
H
über 250

Unser Musterhaus landet unsaniert typischerweise bei 250 bis 300 kWh/(m²·a), also an der Grenze zwischen G und H. Der Durchschnitt aller deutschen Wohngebäude liegt bei etwa 160 kWh/(m²·a), also Klasse E.

Welche Stufe erreiche ich wie

Das ist die Frage, die in fast jedem Erstgespräch kommt, und sie ist berechtigt: Wenn die Förderrichtlinie für jedes Bauteil einen U-Wert vorschreibt und ich den überall einhalte – bin ich dann automatisch Effizienzhaus 55? Oder 70?

Die Antwort lautet: Es gibt keine feste Zuordnung, aber man kann es für ein konkretes Haus ausrechnen. Machen wir das für das Musterhaus.

Die Ausgangswerte

Bauteil
Musterhaus heute
GEG-Höchstwert bei Sanierung
Anforderung BEG-Einzelmaßnahme
GEG-Referenz­gebäude
Außenwand
1,3 – 1,5
0,24
0,20
0,28
Dach / Dachschräge
1,4 – 2,0
0,24
0,14
0,20
Oberste Geschossdecke
1,5 – 2,0
0,24
0,14
0,20
Kellerdecke
1,0 – 1,2
0,30
0,25
0,35
Fenster (Uw)
4,7 – 5,2
1,30
0,95
1,30
Haustür
3,0 – 3,5
1,30
1,80

Man sieht schon hier: Die Förderanforderung liegt durchweg deutlich unter dem, was das Referenzgebäude mitbringt. Beim Dach ist sie um ein Drittel besser, beim Fenster um ein Viertel. Das muss sich im Ergebnis niederschlagen.

 

Die Rechnung am Musterhaus

 

Mit den Geometriedaten des Musterhauses – 415 m² Hüllfläche, 493 m³ beheiztes Volumen, Keller unbeheizt – ergibt sich für den Transmissionswärmeverlust:

Variante
HT' W/(m²·K)
in % des Referenzgebäudes
erfüllt die Hüllanforderung von
nur GEG-Mindestwerte bei Sanierung
0,334
98%
Effizienzhaus 85
alle Bauteile auf BEG-Förderniveau, pauschaler Wärmebrückenzuschlag 0,05
0,26
76%
Effizienzhaus 85 und 70
dieselben Bauteile, Wärmebrücken nach Kategorie B mit Zuschlag 0,03
0,24
70%
zusätzlich Effizienzhaus 55, punktgenau
über die Anforderung hinaus: Wand 0,15, Dach 0,12, Fenster 0,80
0,199
58%
Effizienzhaus 55 komfortabel

Die Antwort in einem Satz: Wer alle Bauteile exakt auf das geförderte Niveau bringt, erreicht auf der Hüllseite rund 76 % des Referenzgebäudes – das ist sicher Effizienzhaus 70, aber nicht Effizienzhaus 55. Für die 55 müssen Sie entweder über die Bauteilanforderungen hinausgehen oder die Wärmebrücken detailliert nachweisen statt pauschal anzusetzen.

Warum der Wärmebrückenzuschlag über die Stufe entscheidet

In der dritten Zeile passiert etwas Bemerkenswertes: Ohne einen einzigen Zentimeter zusätzliche Dämmung rutscht das Haus von 76 % auf 70 % – allein dadurch, wie die Wärmebrücken angesetzt werden.

 

Der Grund: Für Wärmebrücken darf pauschal ein Zuschlag auf die gesamte Hüllfläche gerechnet werden. Werden die Anschlussdetails nach den Kriterien der Kategorie B von DIN 4108 Beiblatt 2 ausgeführt und nachgewiesen, sinkt dieser Zuschlag von 0,05 auf 0,03 W/(m²·K). Bei 415 m² Hüllfläche sind das rund 8 W/K weniger Verlust – rechnerisch derselbe Effekt wie mehrere Zentimeter Dämmung auf der ganzen Fassade, nur zum Preis sorgfältiger Planung.

Das ist der wirtschaftlich interessanteste Hebel in der ganzen Rechnung. Er kostet Planungszeit statt Material.

Und die Primärenergie-Seite?

 

QP hängt fast vollständig am Wärmeerzeuger. Das Referenzgebäude rechnet mit einem Gas-Brennwertkessel. Eine Wärmepumpe mit realistischer Jahresarbeitszahl liegt beim Primärenergiebedarf typischerweise bei weniger als der Hälfte davon. In Kombination mit der sanierten Hülle ist QP deshalb meist unkritisch – oft landet man rechnerisch bei 40 bis 50 %, während HT' noch bei 76 % steht.

 

Genau deshalb ist die Aussage „ich tausche die Heizung und bin dann Effizienzhaus“ falsch. Sie erfüllen dann QP für eine hohe Stufe und HT' für gar keine.

Wichtige Einordnung: Diese Rechnung ist ein Überschlag für ein konkretes Musterhaus mit angenommenen 22 m² Fensterfläche. Sie zeigt die Größenordnung und die Zusammenhänge, ersetzt aber keine Bilanzierung für Ihr Gebäude. Bei einem anderen Grundriss, anderer Fensterfläche oder einem beheizten Keller verschieben sich die Prozentwerte spürbar.

Die Bauteile im Detail

Jedes Bauteil hat eigene technische Fragen – Aufbauten, Dämmstoffwahl, Anschlussdetails, typische Fehler. Diese Seiten gehen darauf im Einzelnen ein:

Dach und Dachgeschoss

Aufsparren, Zwischensparren, oberste Geschossdecke, Gauben, Dampfbremse

Keller und Sockel

Kellerdeckendämmung, Perimeterdämmung, Feuchte, Sockelanschluss

Fassade und Dämmung

WDVS, vorgehängte hinterlüftete Fassade, Innendämmung, Dämmstoffwahl

Gebäudetechnik und Lüftung

Wärmeerzeuger, Heizflächen, hydraulischer Abgleich, Lüftung mit Wärmerückgewinnung

Fenster und Türen

Verglasung, Rahmen, Einbaulage, Rollladenkästen, Haustür

Wärmepumpe im Bestand

Heizlast, Vorlauftemperatur, Jahresarbeitszahl, Aufstellung

Kontakt

Wie weit ist Ihr Haus vom Effizienzhaus entfernt?

Ob Ihr Gebäude Effizienzhaus 70 oder 55 erreichen kann, entscheidet sich an wenigen Zahlen – Hüllflächen, U-Werte, Wärmebrücken. Die stehen in keiner Broschüre, sondern werden vor Ort aufgenommen und gerechnet. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Weg für Ihr Objekt trägt.

Häufige Fragen zur KfW-Förderung

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